Die DIN EN 12464-1 definiert die Mindestanforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten. Für die Allgemeinbeleuchtung in Behandlungsräumen sind mindestens 1.000 Lux vorgeschrieben. Im eigentlichen Behandlungsfeld werden durch die zahnärztliche Behandlungsleuchte deutlich höhere Werte erreicht. Empfangs- und Wartebereiche können mit 200–500 Lux deutlich niedriger beleuchtet werden.